Beim sog. Content-Klau geht es um das systematische Kopieren des Inhalts von Internetseiten (Texte, Bilder, Abbildungen, Darstellungskonzepte; lizenzierte wie eigens kreierte). Dieser Vorgang stellt eine Urheberrechtsverletzung i.S.v. Art. 67 URG dar.
Es gibt verschiedene Onlinedienste, die im Bereich Content-Klau ihre Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Copyscape (Copyscape | copyscape.com).
Weil Dritten nicht in jedem Fall das Bestehen fremder (Schutz-)Rechte bekannt sein wird, empfiehlt sich – zwecks Konfliktvermeidung – u.a. die eigene Webseite proaktiv mit Copyright-Vermerken (©) zu versehen. Wird Content-Klau in der Folge tatsächlich festgestellt, sollte wie folgt vorgegangen werden:
- Sicherungskopien/Screenshots der Webseite(s)
- Abmahnung (Löschungsaufforderung)
- (evtl.) Strafanzeige
Schaden
Der Schaden und dessen Zusammensetzung sind nicht zuletzt auch von der Zweck-/Funktionsweise der Webseite abhängig; häufig wird er aber nachfolgende Schadensposten umfassen:
- weniger Verkehr (traffic) auf der Webseite
- weniger Werbeeinnahmen aus Bannerwerbung, Sponsoring auf der Webseite
- weniger Aufträge / Umsatzeinbussen
- verschlechtertes Ranking bei der Internetsuche aufgrund reduzierten traffics sowie des bei Google verpönten „duplicate contents“
- Umtriebe zwecks Schadensbegrenzung (Kontaktaufnahme mit Suchmaschinenbetreiber und Webhoster (Provider)