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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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DOMAINBESETZUNG

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das bei der Domain-Registrierung grundsätzlich geltende Prinzip „first come, first served“ führt(e) in der Praxis u.a. auch dazu, dass gewisse Einzelpersonen und Unternehmen – unabhängig von allenfalls bestehenden eigenen/fremden Kennzeichenrechten – Domainnamen registrier(t)en, insbesondere zu nachfolgenden Zwecken.

Cybersquatting

Unter „Cybersquatting“ wird – im Unterschied zum sog. Domain-Grabbing – das Registrieren von Domainnamen verstanden, durch die bestehende Kennzeichenrechte Dritter besetzt werden, um sie diesen in der Folge zu einem überhöhten Preis zu verkaufen.

Typisches Beispiel:

  • Typosquatting-Domain (Tippfehlerdomain)

Typosquatting-Domain

Diese beruhen darauf, dass Internetnutzer die Adresse einer Website im Webbrowser versehentlich falsch eintippen und dadurch auf einer dem Typosquatter gehörenden Seite landen.

Abwehr

In der Schweiz sind aus rechtlicher Sicht namens-, firmen-, lauterkeits- und markenrechtliche Ansprüche zu prüfen.Abwehr

Streitbeilegungsverfahren oder Klage?

» Nachfolgend werden die beiden Möglichkeiten zur Abwehr erläutert:

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