Selbst wenn die Zuständigkeit schweizerischer Gericht gegeben wäre, ist es zweifelhaft ob auch ein entsprechender Entscheid vollstreckt werden könnte.
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Social Media-Anbieter erfordert nämlich ein Anerkennungs-/Vollstreckungsverfahren vor den Gerichten dieses ausländischen Staates; dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen und es besteht immer die Gefahr, dass das Gericht die Anerkennung bzw. Vollstreckung verweigert. Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles kann es sinnvoller sein, die Ansprüche direkt vor Ort geltend zu machen.