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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Prozessuales

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere:

  • Klage (Zivil-/Strafklage)
  • Vorsorgliche Massnahmen
  • Gegendarstellungsrecht

Klage

Eine Persönlichkeitsverletzung begründet in zivilrechtlicher Hinsicht u.a. folgende Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Feststellungsanspruch
  • Schadenersatz / Genugtuung / Publikation

Vorsorgliche Massnahmen

Verbreitete Synonyme sind:

  • provisorische Verfügungen
  • einstweiliger Rechtsschutz

Zielsetzung / Durchsetzung

Verhindern, dass verletzender Inhalt während Gerichtsverfahren weiterhin online abrufbar ist.

Im internationalen Verhältnis kann es vom Erlass vorsorglicher Massnahmen bis zur Durchsetzung im Ausland Monate dauern (SCHNEIDER-MARFELS KARL-JASCHA, Facebook, Twitter & Co: „Imperium in imperio“, in: Jusletter vom 20. Februar 2012).

Gegendarstellungsrecht

Art. 28g Abs. 1 ZGB: „Wer durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien, insbesondere Presse, Radio und Fernsehen, in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, hat Anspruch auf Gegendarstellung.“

Der Gesetzgeber hat den „Medienbegriff“ offen formuliert, weshalb das Gegendarstellungsrecht auch gegenüber neuen Medienformen zum Tragen kommt (BGE 113 II 369 E. 3 S. 371).

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