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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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Cybermobbing / Cyberstalking

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mobbing_Final
Das Schweizer Recht kennt keine spezifischen Cybermobbing-/Cyberstalking-Bestimmungen.

  • Anwendbarkeit allgemeiner Bestimmungen über den strafrechtlichen (Art. 173 – 178 StGB) und zivilrechtlichen Ehrenschutz (Art. 28 f. ZGB).
  • Je nach den Umständen des Einzelfalles sind auch nachfolgende Straftatbestände zu prüfen:
    • Art. 135 (Gewaltdarstellungen)
    • Art. 143bis (Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem)
    • Art. 144bis (Datenbeschädigung)
    • Art. 156 (Erpressung)
    • Art. 179novies (Unbefugtes Beschaffen von Personendaten)
    • Art. 180 (Drohung)
    • Art. 181 (Nötigung)
    • Art. 197 (Pornografie)
    • Art. 198 (Sexuelle Belästigungen)
  • Bei Cyberstalking kann zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen beim Gericht beantragt werden, der verletzenden Person die Kontaktaufnahme – auch auf elektronischem Wege – zu verbieten (Art. 28b Abs. 1 Ziff. 3 ZGB).

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