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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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RECHT AUF VERGESSEN

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das „Recht auf Vergessen“ ist ein Terminus, welcher im Zusammenhang mit dem World Wide Web verwendet wird und das Löschen elektronischer (Daten-)Spuren ermöglichen soll.

Für ein solches „Recht auf Vergessen“ ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 in der Rechtssache C-131/12 von zentraler Bedeutung.

(Rechts-)Folgen des EuGH-Urteils, C-131/12, vom 13.05.2014

Gestützt auf das europäische Datenschutzrecht hat der EuGH entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen sowie auf Antrag, Betreiber von Suchmaschinen – wie Google – Suchergebnisse aus den Suchergebnislisten bei einer Suche nach ihrem Namen löschen müssen.

Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat Google ein Löschantragsformular online aufgeschaltet (vgl. Löschantragsformular | support.google.com). Die Löschung personenbezogener Daten können auch Personen in der Schweiz beantragen.

Löschungsvoraussetzungen

  • Interessenabwägung des Suchmaschinenanbieters zwischen den Datenschutzrechten des Antragstellers und dem Öffentlichkeitsinteresse an der Verfügbarkeit des Suchergebnisses
    • insbesondere Prüfung veraltete Informationen vs. öffentliches Interesse
      • Löschung Suchergebnis, falls Datenschutzrechte Betroffener überwiegen
        • Suchergebnis wird nicht mehr in Verbindung mit betreffender Namenssuche angezeigt

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