Für ausführlichere Informationen zum Ganzen siehe den Bericht des Bundesrates „Rechtliche Basis für Social Media“ | bakom.admin.ch in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2012.
Allgemeines
Social Media (Soziale Medien) bezeichnen digitale Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, zu kommunizieren und mediale Inhalte allein oder in Gemeinschaft zu erstellen.
Social Media können verschiedene Erscheinungsformen aufweisen, u.a. nachfolgende:
Die Realität zeigt, dass Social Media Dienste wie Facebook und Twitter im Privatleben und auch im Arbeitsalltag vieler Unternehmen, die sich marketingmässig auf diesen Diensten präsentieren, fest etabliert sind. Ihre Bedeutung wird auch in Zukunft zunehmen.
In der Schweiz bestehen kaum Regelungen, die sich spezifisch und ausschliesslich auf Social Media beziehen. Die allgemein bestehenden zivil- und strafrechtlichen Rechtsnormen gelangen analog zur Anwendung.