Die Struktur und Codierung von Software kann durch das Urheberrecht geschützt sein. Für weitere Informationen zu den Schutzvoraussetzungen vgl. Voraussetzungen Urheberrecht.
Softwarebezogene Erfindungen können durch das Urheberrecht nicht geschützt werden, allenfalls aber durch das Patentrecht.
Als ergänzende Schutzrechtsgrundlage für vorerwähnte IT-Produkte gilt es auch das Wettbewerbsrecht (UWG) zu beachten.