Bei Urheberrechtsstreitigkeiten stellt sich häufig die Frage, welches „Werk“ älter ist, sprich als erstes geschaffen wurde. Die Klärung dieser Frage kann in der Schweiz zu Beweisführungsproblemen führen, denn im Unterschied zu den USA, die ein Hinterlegungsverfahren beim US Copyright Office vorsehen, entsteht der Urheberrechtsschutz in der Schweiz formlos.
Tipp
Im Hinblick auf eventuelle Urheberrechtsstreitigkeiten bieten sich für den Urheber proaktiv etwa nachfolgende Optionen an:
- Hinterlegung bei einem Notar/Escrow Agenten
- Zusendung Kopie in versiegeltem Umschlag und Aufbewahrung