Computerprogramme als solche können durch das Designrecht nicht geschützt werden, möglich ist aber der Schutz grafischer Benutzeroberflächen – graphical user interface (GUI) – als Designs.
Grafische Benutzeroberflächen sind Interaktionsschnittstellen, welche die Kommunikation zwischen User und Computer ermöglichen. Sie erleichtern z.B. den Abruf von (Computer-)Programmen durch unterschiedlichste Funktionsbereiche wie u.a. Menü-, Symbol-, Eigenschafts- und Schnellstartleisten.
Grafische Benutzeroberflächen oder einzelne ihrer Elemente können als Screenshots in der Klasse 14-04 „Bildschirmanzeigen und Icons“ der Locarno-Klassifikation hinterlegt werden. Die aktuelle Ausgabe der Locarno-Klassifikation ist unter Locarno-Klassifikation | ige.ch abrufbar.